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   BSG, 25.11.1977 - 2 RU 9/76   

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BSG, 25.11.1977 - 2 RU 9/76 (https://dejure.org/1977,11605)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1977 - 2 RU 9/76 (https://dejure.org/1977,11605)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 (https://dejure.org/1977,11605)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
    Auszug aus BSG, 25.11.1977 - 2 RU 9/76
    Das LSG wird auch zu prüfen haben, inwieweit Beitragsbescheide der Beklagten für die Jahre 1972 und später Gegenstand des Verfahrens geworden sind (vgl BSGE 9, 78).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Sie hat darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht (BSG) bereits am 25. November 1977 (2 RU 9/76) festgestellt habe, dass die Jagdfläche grundsätzlich als angemessene Berechnungsgrundlage angesehen werden könne.

    Dies kann neben dem Jagdwert grundsätzlich als ein angemessener Maßstab zur Berechnung der Beiträge für Jagden angesehen werden (BSG, 25.11.1977, 2 RU 9/76, Rn. 18, juris), zumal § 182 Abs. 2 SGB VII (in der hier noch anwendbaren Fassung von Art. 1 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) die Fläche ausdrücklich als möglichen Anknüpfungspunkt nennt.

    So steigerte sich der Pachtpreis für das Jagdrevier in einem vom BSG entschiedenen Verfahren von jährlich 1.810,- DM (bis zum 31. März 1971) auf jährlich 8.337,50 DM (ab 1. April 1971; vgl. BSG, 25.11.1977, 2 RU 9/76, Rn. 22, juris).

    Es könnte auch einen Einfluss auf die Höhe der Pacht haben, wenn eine Jagd im Wege der öffentlichen Versteigerung vergeben wird (vgl. BSG, 25.11.1977, 2 RU 9/76, juris Rn. 21).

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 14/18 R

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung für Unternehmen der Jagden in der

    Diese kann neben dem Jagdwert grundsätzlich als ein angemessener Maßstab zur Berechnung der Beiträge für Jagden angesehen werden, zumal § 182 Abs. 2 SGB VII idF vom 7.8.1996 (BGBl I 1254) die Fläche ausdrücklich als möglichen Anknüpfungspunkt nennt (BSG Urteil vom 25.11.1977 - 2 RU 9/76 - juris RdNr 18).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und vom BSG auch bei irrevisiblen Satzungen daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 38, 21, 29; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118).

    Zwar ist auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) die Unfallgefahr für die Bemessung der Beiträge von Bedeutung (s BSGE 54, 232, 234; 68, 111, 114; BSG Urteil vom 25. November 1977 aaO; Noell/Breitbach, aaO, § 809 Anm 3), wie ua schon aus dem Hinweis auf dieses Merkmal zB in § 806 und § 812 Reichsversicherungsordnung (RVO) hervorgeht.

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 62/81
    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 19h; 27, 237, 2HG; 38, 21, 29; BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118).

    Zwar ist auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Unfallgefahr für die Bemessung der Beiträge von Bedeutung (5 BSG Urteil vom 25. November 1977 aaO; Noell-Breitbach, aaO, $ 809 Anm 3), wie ua schon aus dem Hinweis auf dieses Merkmal zB in 5 806 und EUR 812 RVO hervorgeht.

    Die mit einer Schematisierung notwendig verbundenen Abweichungen in Einzelfällen müssen dabei außer Betracht bleiben, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der erfaßten landwirtschaftlichen Unternehmen im örtlichen Geltungsbereich der Beklagten nicht ins Gewicht fallen (s BSG Urteil vom 25. November 1977 aaO; BSG Beschluß vom 30. März 1982 207/81 Noell-Breitbach,.

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 2M0; 38, 21, 29; BSG Urteile vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118 - und vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 7-.

    Die mit dem Zugrundelegen von Durchschnittswerten verbundene Typisierung trägt der notwendigen Praktikabilität der Beitragsberechnung Rechnung, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die Angemessenheit eines anderen Beitragsmaßstabes besondere Bedeutung zukommt (3 BSG Urteil 1977 - 2 RU 9/76 1978,.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 63/85

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Jagdwert - Berechnung des Beitrags -

    Nach der Entscheidung des BSG vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - sei aber der Jagdwert kein angemessener Maßstab für die Berechnung der Beiträge, wenn er von Umständen abhänge, die keine Beziehungen zur Unfallgefahr hätten.

    Er ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - (SozSich 1978, 118; s auch BSG, Beschluß vom 30. März 1982 - 2 BU 207/81 -) ausgeführt hat, grundsätzlich ein anderer angemessener Maßstab 13 der 55 803 Abs. 1, 816 RVG.

  • LSG Hessen, 18.01.1989 - L 3 U 1075/86

    Zur Frage der Beitragspflicht für Eigenjagden in der landwirtschaftlichen UV

    Angesichts des das gesamte Beitragsrecht durchziehenden Grundsatzes, dass eine möglichst gerechte Belastung der Beitragspflichtigen gewährleistet sein muß, kommt bei der Berechnung der Beiträge für Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung allerdings ebenfalls nur ein angemessener Maßstab in Betracht, was sich in erster Linie nach der Relation zwischen Unfallgefahr und Praktikabilität einerseits und den Auswirkungen des zu wählenden Maßstabes auf die Beiträge andererseits beurteilt (vgl. Urteil des BSG vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76).

    Hierbei handelt es sich um einen angemessenen Maßstab für die Berechnung der Jagdbeiträge, weil er durch die Größe des Jagdreviers Rückschlüsse auf die das Unfallrisiko beeinflussende Jagdintensität zulässt, zu einer ausreichenden Beitragsgerechtigkeit führt und zudem für eine Massenverwaltung praktikabel ist (vgl. Urteil des BSG vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 und BSG SozR 2200 § 805 Nr. 1; Bayer. LSG in Breithaupt 1984, 483; Noell-Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, 1963, S. 247).

  • LSG Hessen, 24.03.1993 - L 3 U 367/92

    Zur Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge zur jagdlichen

    Auch bei Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung kommt für die Berechnung der Beiträge nur ein angemessener Maßstab in Betracht, was sich in erster Linie nach der Relation zwischen Unfallgefahr und Praktikabilität einerseits und den Auswirkungen des zu wählenden Maßstabes auf die Beiträge andererseits beurteilt (Urteil des BSG vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76).

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß der von der Mehrzahl der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften für die Beitragsberechnung bei Jagden bestimmte Beitragsmaßstab der "Jagdfläche" ein angemessener Maßstab ist (vgl. Urteil des BSG vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76; BSG SozR 2200 § 805 Nr. 1; Urteil des HLSG vom 18. Januar 1990 - L-3/U - 1075/86; Urteil des LSG für das Saarland vom 6. August 1986, a.a.O.; Bayer. LSG in Breithaupt 1984, 483; Noell-Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Seite 247; Baumer/Fischer/Salzmann, Die gesetzliche Unfallversicherung, Anm. 4 zu § 805; Bremer in RdL 1979, 87).

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 7/82
    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 19"; 27, 237, 240; 38, 21, 29; BSG Urteile vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - 1978, 118 - und vom 15. Dezember 1982.

    Die mit dem Zugrundelegen von Durchschnittswerten verbundene Typisierung trägt der notwendigen Praktikabilität der Beitragsberechnung Rechnung, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die Angemessenheit eines anderen Beitragsmaßstabes besondere Bedeutung zukommt (3 BSG Urteil 1977 - 2 RU 9/76 1978,.

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 9/82
    auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 19h; 27, 237, 2ü0; 38, 21, 29; BSG Urteile vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118 - und vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen und 2 RU 62/81 -).

    Die mit dem Zugrundelegen von Durchschnittswerten verbundene Typisierung trägt der notwendigen Praktikabilität der Beitragsberechnung Rechnung, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die Angemessenheit eines anderen Beitragsmaßstabes besondere Bedeutung zukommt (3 BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2008 - L 3 U 229/07
  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 10/82
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